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Sicherheit für Ihr Vermögen

Rahmenbedingungen und gesetzliche Vorgaben

Die PPP Financial Solutions GmbH verfügt über eine Gewerbeberechtigung gemäß § 136a GewO als gewerblicher Vermögensberater, und ist in einem bei der Finanzmarktaufsicht geführtem Register eingetragen.

Selbständige Vermögensberater erfüllen dieselben gesetzlichen Anforderungen wie Banken. Wesentlichste Grundlage ist das Wertpapieraufsichtsgesetz 2018 (WAG). Im Gegensatz zu Banken prüft und garantiert unser Haftungsdach „FinanzAdmin“ die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben.

Depotführung und korrekte Besteuerung der Erträge

Depotkonten und Wertpapierbestände unserer Kunden werden bei Banken im Inland geführt und dort korrekt abgerechnet. Lediglich die Beratung erfolgt durch Berater der PPP Financial Solutions GmbH.

Kosten und Konditionen

Für die Depotführung und laufende Transaktionen haben wir Sonderkonditionen mit drei möglichen Depotbanken verhandelt und vereinbart. Sonderkonditionen, Rückvergütungen von Bestandsprovisionen oder Abschläge, die wir mit diesen Depotbanken oder Produktemittenten vereinbart haben, kommen ausnahmslos unseren Kunden zugute. 

Darüber hinaus wird je nach Beratungsbedarf und Intensität eine Beratungspauschale zwischen dem Kunden und dem Berater vereinbart.

 

Rechtsträger und Kontrollorgan

 

Die PPP Financial Solutions GmbH ist vertraglich gebunden an das Haftungsdach "FinanzAdmin". Die FinanzAdmin Wertpapierdienstleistungen GmbH haftet gemäß § 1313a ABGB als Rechtsträger für jede Handlung der PPP Financial Solutions GmbH. Sie hat daher die Beratungstätigkeit auch entsprechend zu überwachen.

Überdies überwacht die Österreichische Finanzmarktaufsicht (FMA) als unabhängige und weisungsfreie Aufsichtsbehörde die Einhaltung der regulatorischen Anforderungen und das gesetzeskonforme Handeln aller Marktteilnehmer.

 

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